Indexmietvertrag

Vor jedem Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie sich umfassend mit den unterschiedlichen Inhalten, sowie den Vor– und Nachteilen befassen. Auf unserer Seite haben Sie die Möglichkeit, den Index-Mietvertrag runterzuladen. Bei dieser Vertragsform ist es besonders, dass sich die Miete an der Steigerung oder Senkung des Verbraucherpreisindexes orientiert. Eine Anpassung der Miete ist einmal im Jahr möglich und muss vom Vermieter schriftlich angekündigt werden. Daraus ergeben sich vor allem für den Vermieter ein Reihe von Vorteilen, auf die wir im nachfolgenden Artikel näher eingehen werden.

Was bringt der Indexmietvertrag und ist ein Abschluss sinnvoll?

Die Indexmiete ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB klar definiert. Bei dieser Vertragsart definieren beide Parteien (Vermieter und Mieter), dass die Miete durch den Preisindex für die Lebenserhaltung aller deutschen Privathaushalte beeinflusst wird. Das Statistische Bundesamt ermittelt in regelmäßigen Abständen die Werte und gibt diese auch auf deren Internetseite bekannt.

Es ist also ein ganz wesentliches Merkmal der Indexmiete, dass die Höhe der Miete sich am Preisindex für die Lebenshaltung in Deutschland orientiert und für ein Jahr unverändert bleibt.

Wissenswertes zum Indexmietvertrag (kostenloser Download auf unserer Seite)

Mit der sogenannten Indexklausel wird der Mietvertrag zum Indexmietvertrag. Damit der Vertag wirksam und rechtens ist, muss dieser einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Vereinbarung muss beim Indexmietvertrag immer und ausschließlich schriftlich erfolgen. Nebenabreden, die nur mündlich getroffen worden, sind unwirksam und bedürfen der Schriftform.
  • Ausschließlich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland ist der erlaubte Bezugspunkt dafür, ob es zu einer Senkung oder Steigerung der Indexmiete kommt. Sollte sich die Klausel auf einen sonstigen Index beziehen, so wird der Vertrag ungültig.
  • Der Vermieter muss den Maßstab der Erhöhung oder Senkung ausschließlich als prozentuale Veränderung ausgeben. Darüber hinaus muss der Wert ersichtlich sein, um den sich die Miete mindert oder eben ansteigt.

Vorlage anfordern:

Indexmietvertrag MustervorlageIn unserem kostenlosen Indexmietvertrag sind alle wichtigen Details festgehalten, sodass Sie sich bei einem Download sicher sein können, den richtigen Vertrag in den Händen zu halten.








Vorteile für den Vermieter

Der Indexmietvertrag findet immer mehr Beachtung bei Vermietern. Insbesondere in Ballungsgebieten und in großen deutschen Städten wählen viele Vermieter diese Vertragsform, weil sie so erfolgreich die sogenannte Mietpreisbremse umgehen können.

Für den Vermieter ist es ein großer Vorteil, dass sich eine Mietpreisänderung immer nach ganz plausiblen Maßstäben richtet. Abhängig vom Wohnungsmarkt und der ortsüblichen Vergleichsmieten kann der Indexmietvertrag zahlreiche Vorteile, für den Vermieter gegenüber dem üblichen Mietvertrag oder Staffelmietvertrag, mit sich bringen.

Wenn der Vermieter bauliche Maßnahmen nicht zu verschulden hat, kann er eine Mieterhöhung aufgrund baulicher Maßnahmen durchführen und auf den Mieter umlegen. Es gibt eine ganze Reihe an behördlichen und gesetzlichen Anforderungen, die trotz des Indexmietvertrages durchgesetzt werden können. Diese sind in § 557b Abs. 2 BGB gesetzlich geregelt.

Der Vermieter braucht für eine Mieterhöhung aufgrund der Steigerung des Indexes keine Genehmigung des Mieters. Es reicht vollkommen aus, die Mieterhöhung einmal im Jahr schriftlich bekannt zu geben. Der Mieter muss die neue Miete dann im übernächsten Monat das erste Mal zahlen. Damit geht der Vermieter dem leidigen Thema nach dem „Warum eine Mieterhöhung?“ erfolgreich aus dem Weg und beugt eventuellen Streitigkeiten oder gar Gerichtsverfahren vor.

Vertragliche Vereinbarung

Die vertragliche Vereinbarung im Indexmietvertrag bezüglich der Indexmiete bleibt trotz Mietpreisbremse weiter bestehen. Es kann also durchaus dazu kommen, dass es zu einer Mieterhöhung kommt, auch wenn die Miete bereits über dem ortsüblichen Durchschnitt liegt.

Der Verwaltungsaufwand für den Vermieter ist in aller Regel geringer, denn er muss eine Erhöhung nicht umfangreich begründen. Er muss sich lediglich auf den Verbraucherpreisindex berufen und die prozentuale Erhöhung bekannt geben. Eine Begründung der Mieterhöhung ist nicht angezeigt und der Mieter muss die Erhöhung auch nicht „absegnen“. Darüber hinaus ist der Vermieter auch nicht dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Anpassung der Miete vorzunehmen. Es ist auch denkbar, dass eine Klausel im Mietvertrag aufgenommen wird, die besagt, dass sich die Miete erst dann verändert, wenn der prozentuale Unterschied auf 10 Prozent angestiegen ist. So lange dieser Wert nicht erreicht ist, bleibt die Miete dann unverändert. Allgemein ist das Potenzial für Streitigkeiten eher gering, sodass ein Mietverhältnis mit einem solchen Indexmietvertrag lange von Bestand sein kann und eine gute Basis für ein langes und positives Mietverhältnis darstellen kann.

Fazit beim Indexmietvertrag

Man kann sicherlich festhalten, dass der Abschluss eines Indexmietvertrages vor allem Vorteile für den Vermieter mit sich bringt. Doch auch für den Mieter kann es von Vorteil sein, wenn sich die Miete nicht sprunghaft anhebt, sondern eher moderat jedes Jahr erhöht. Vor allem die Vermeidung von Streitigkeiten spricht für dieser Art des Mietvertrages. Jeder weiß, wie schnell es zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter kommt, die nicht selten sogar vor Gericht landen. Mit dem Indexmietvertrag gehen Sie vielen Streitigkeiten und Unstimmigkeiten schon von vorne herein aus dem Weg. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen einen kostenlosen Download eines Indexmietvertrages zur Verfügung. Unsere Vorlagen werden permanent aktualisiert und wir achten stets auf Neuerungen auf der Politikebene. Mit diesem Vertrag haben Sie bereits die richtige Vorlage in der Hand, um sicherzugehen, alles richtig zu machen. Achten Sie auf alle Details und denken Sie daran, dass Nebenabsprachen immer der Schriftform bedürfen und sonst keinerlei Gültigkeit haben.