Vorteile eines Indexmietvertrags

Es gibt unterschiedliche Formen von möglichen Mietverträgen, wie etwa ein Staffelmietvertrag oder ein Indexmietvertrag. Die beiden Vertragspartner, also Vermieter und Mieter vereinbaren auf der gesetzlichen Grundlage des § 557b BGB schriftlich eine Indexmiete. Die Entwicklung des Mietzinses richtet sich dabei nach der Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten aller deutschen privaten Haushalte. Das Statistische Bundesamt ermittelt jährlich die Werte und gibt sie öffentlich aus. Damit die Vereinbarung über die Indexmiete auch rechtlich Bestand hat, müssen einige Regelungen beachtet werden. Sie können sich auch unseren kostenlosen Indexmietvertrag runterladen, so haben Sie gleich ihr perfektes Muster über den Vertrag zur Hand.

Welche Vorteile hat der Abschluss eines Index-Mietvertrages?

  • Der Mietzins muss über den Zeitraum von einem Jahr unverändert bleiben.
  • Der Vermieter kann nur in einem Ausnahmefall eine Modernisierungsmaßnahme auf seinen Mieter umlegen. Dies wäre beispielsweise, wenn der Vermieter eine bauliche Maßnahme aufgrund einer behördlichen Anordnung durchführen lassen muss. Eine reine bauliche Maßnahme zum Zwecke der Aufwertung des Mietobjektes würde in diesem Fall nicht ausreichen und die Kosten dürften nicht auf den Mieter umgelegt werden.
  • Es gibt keine Kappungsgrenze wie sie bei anderen Mietverträgen greifen würde.
  • Im Gegensatz zum Staffelmietvertrag erfolgt eine Mieterhöhung nicht von selbst, sondern sie muss jedes Mal wieder neu vom Vermieter geltend gemacht werden.
  • Die Preisdifferenzen zur ursprünglichen Miete verfallen nicht, auch wenn der Vermieter einige Jahre keine neue Miete ankündigt. Auch nach dieser Zeit ist der Vermieter befähigt, die Mietdifferenz einzufordern.
  • Der Vermieter kann nicht von der vereinbarten Indexmiete plötzlich zu einem anderen Mietverfahren überwechseln. Ist der Indexmietvertrag einmal abgeschlossen, so gilt dieser auch vollumfänglich.
  • Als Vermieter sollten Sie bedenken, dass die voraussichtlichen Mietanpassungen zwar moderat, aber in der Summe doch eher überschaubar sind. Sie können keine wesentlichen Steigerungen der Miete erzielen, etwa weil Sie die Immobilie kostenintensiv aufgewertet haben. Dies ist gesetzlich verboten und für den Indexmietvertrag nicht vorgesehen. Der Abschluss dieses Vertrages ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie als Vermieter bei der Neuvermietung bereits einen Preis pro Quadratmeter erzielen konnten, der bis oder sogar über der üblichen Vergleichsmiete lag.

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Indexmietvertrag MustervorlageIn unserem kostenlosen Indexmietvertrag sind alle wichtigen Details festgehalten, sodass Sie sich bei einem Download sicher sein können, den richtigen Vertrag in den Händen zu halten.








Beim Statistischen Bundesamt kann sich jeder über die Entwicklung der Lebenshaltungskosten informieren

Manche Vermieter machen eher einen Bogen um den Indexmietvertrag, weil sie sich vor dem Verwaltungsaufwand fürchten. Die Berechnung muss jedes Jahr wieder neu erfolgen und es ist zwar kein Kunststück, aber es erfordert eben etwas Aufwand. Inzwischen können Sie auch auf der Seite des Statistischen Bundesamtes die neuen Daten zu Ihrem Mietvertrag errechnen.

Wirkt sich die Mietpreisbremse auf den Indexmietvertrag aus?

Generell gelten für den Indexmietvertrag bezüglich der anfänglichen Miete auch die allgemein gültigen Regelungen bezüglich der zulässigen Miethöhe. Allerdings ist es schon ein absoluter Sonderfall, dass beim Indexmietvertrag die Indexmieterhöhungen in Sachen Mietpreisbremse ausgenommen sind. Dies gilt für Gebiete mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt.

In der Erklärung der Bundesregierung heißt es wie folgt:

„Anders als bei der Staffelmiete unterliegen jedoch die nachfolgenden Mieterhöhungen aufgrund von Anpassungen an den Index nicht mehr der Kontrolle durch die genannten Vorschriften. Zulässig ist nach § 557b Absatz 1 BGB nämlich nur die Vereinbarung des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. In den Jahren 2004 bis 2013 ist dieser Index im Durchschnitt jährlich um 1,67 Prozent gestiegen. Hinzu kommt, dass der Mieter bei Vereinbarung einer Indexmiete vor Mieterhöhungen nach den §§ 559 ff. BGB weitgehend geschützt ist (siehe § 557b Absatz 2 Satz 2 BGB). Vor diesem Hintergrund erscheint eine Regulierung der Mietanpassung an den Preisindex im laufenden Mietverhältnis verzichtbar.“

Die Wohnungsnot ist so groß, dass manche Mietinteressenten sogar Blumen oder Kuchen mit zur Besichtigung bringen. Wenn man von Großstädten wie Berlin oder München ausgeht, ist der Druck von Interessenten so groß, dass Viele zu großen Opfern und Zugeständnissen bereit sind. Man reiht sich in die Besichtigungsschlange ein, füllt geduldig zum hundertsten Mal die Selbstauskunft aus und versucht nach Möglichkeit einen super Eindruck zu hinterlassen. Bekommt man dann tatsächlich die Zusage zur Wohnung, wird nicht selten jede Form des Mietvertrags einfach abgenickt. Manche sind sich gar nicht bewusst, was da auf sie zukommt. Mieterhöhungen ja, aber zu welchen Konditionen und in welchen zeitlichen Abständen? Hier ist der Indexmietvertrag ein gutes Beispiel, denn die wenigsten Mieter wissen, worauf sie sich mit ihrer Unterschrift einlassen. Besonders in Ballungsräumen ist der Trend zum Indexmietvertrag greifbar.

Gemäß der Entwicklung des Indexes, hat der Vermieter das Recht, jedes Jahr die Miete wieder neu anzupassen. Dafür braucht er nicht einmal mehr die Zustimmung des Mieters. Steigt die Inflationsrate, wird dementsprechend auch die Indexmiete ansteigen. Eine entgegengesetzte Entwicklung ist auch denkbar, aber eher unwahrscheinlich. In den letzten zwei Jahrzehnten sind die Lebenshaltungskosten konstant gestiegen und dementsprechend auch die Mietkosten gemäß des Indexmietvertrages. Als Mieter sollten Sie bei einem Vertragsabschluss mit Indexmiete, mindestens eine jährliche Erhöhung der Miete von ca. 2 Prozent einkalkulieren. Damit sind Sie relativ gut vorbereitet. Generell müssen Sie sich nicht vor utopischen Mietpreiserhöhungen fürchten, denn die Preisentwicklung für die privaten Lebenshaltungskosten in Deutschland ist seit Jahrzehnten relativ konstant.